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Förderung verständlich erklärt

Die Angebote von MaVi können je nach persönlicher Situation, Maßnahme und Entscheidung des zuständigen Kostenträgers gefördert werden.

 

Welche Förderung möglich ist, hängt von deinem Ziel, deinem arbeitsmarktbezogenen Unterstützungsbedarf, deinem Leistungsbezug und der zuständigen Stelle ab. Auch die Zulassung des Trägers und, je nach Förderweg, der konkreten Maßnahme müssen passen.

 

MaVi kann eine fachliche Empfehlung geben und vorhandene Unterlagen prüfen. Die verbindliche Förderentscheidung trifft immer die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder ein anderer zuständiger Kostenträger.

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Fachliche Empfehlung auch ohne Gutschein

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Für ein erstes Gespräch bei MaVi muss noch kein Gutschein vorliegen. Wir können deine Situation betrachten und einschätzen, welches Angebot fachlich passen könnte.

 

Diese Empfehlung ist noch keine Förderzusage. Eine geförderte Teilnahme beginnt erst, wenn die erforderliche Bewilligung, Zuweisung, Beauftragung oder Kostenübernahme vorliegt.​​

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein im Überblick

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kurz AVGS, wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt. Er bestätigt nicht pauschal die Teilnahme an jedem beliebigen Angebot. Im Gutschein werden insbesondere das Förderziel, die zugelassene Leistungsart, die Gültigkeitsdauer und häufig ein regionaler Geltungsbereich festgelegt.

 

Für MaVi sind zwei AVGS-Wege voneinander zu unterscheiden:

 

AVGS-MAT: Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme bei einem Träger, beispielsweise an einem Einzel- oder Gruppencoaching.

AVGS-MPAV: erfolgsbezogene private Arbeitsvermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

 

Ein AVGS-MAT kann nicht automatisch für die private Arbeitsvermittlung verwendet werden. Umgekehrt finanziert ein AVGS-MPAV keine Coachingmaßnahme mit einem festgelegten Stundenumfang.​​

Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II

Die Ganzheitliche Betreuung bei MaVi wird im Gutscheinverfahren durchgeführt. Dafür stellt das zuständige Jobcenter bei positiver Förderentscheidung einen Gutschein nach § 16k SGB II aus.

 

Der 16k-Gutschein ist ein eigenständiger Fördergutschein und nicht mit einem AVGS-MAT oder einem AVGS-MPAV gleichzusetzen.

Andere Kostenträger

In geeigneten Fällen können auch andere Stellen Leistungen finanzieren oder beauftragen, beispielsweise ein Rentenversicherungsträger oder eine Berufsgenossenschaft. Hier erfolgt die Teilnahme nicht zwingend über einen AVGS, sondern kann auf einer direkten Beauftragung oder schriftlichen Kostenübernahme beruhen.

 

Vor Beginn muss eindeutig geklärt sein,

 

  • welcher Kostenträger zuständig ist,

  • welches Angebot beauftragt wird,

  • welcher Umfang übernommen wird,

  • ab welchem Zeitpunkt die Leistung beginnen darf und

  • welche Nachweise erforderlich sind.

 

Eine mündliche Auskunft allein sollte nicht als Kostenübernahme verstanden werden. Maßgeblich ist die schriftliche Bewilligung oder Beauftragung mit ihrem genauen Leistungsumfang.

Was du zum Erstgespräch mitbringen kannst

Wenn vorhanden, bring bitte folgende Unterlagen mit:

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  • AVGS, 16k-Gutschein oder Schreiben des Kostenträgers

  • Kontaktdaten deiner zuständigen Ansprechperson

  • aktueller Bewilligungsbescheid oder Angaben zu deinem Leistungsbezug, soweit sie für die Förderprüfung erforderlich sind

  • Unterlagen, die für dein berufliches Ziel wichtig sind

  • bei privater Arbeitsvermittlung ein aktueller Lebenslauf und vorhandene Arbeitszeugnisse

  • Fragen, die du zur Teilnahme oder Förderung hast

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Wenn noch keine Unterlagen vorliegen, kann das Erstgespräch trotzdem stattfinden.

So gehst du vor

Kontakt mit MaVi aufnehmen

Vereinbare ein Erstgespräch. Wir betrachten deine Situation und prüfen, welches Angebot fachlich passen könnte. Wenn die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II empfohlen wird, erstellt MaVi auf dieser Grundlage die individuelle Förderunterlage für das Jobcenter

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(nur bei Nichtvorliegen der Förderzusage) Förderung mit der zuständigen Stelle besprechen

Nimm die fachliche Empfehlung beziehungsweise die Förderunterlage mit zu deiner Ansprechperson beim Jobcenter, bei der Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Kostenträger. Beantrage die Förderung, bevor du eine geförderte Maßnahme beginnst. Bei § 16k prüft das Jobcenter die Förderunterlage und stellt bei positiver Entscheidung den 16k-Gutschein aus.

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Unterlagen prüfen lassen

Wenn du einen Gutschein, einen AVGS oder eine Kostenübernahme erhältst, prüfen wir gemeinsam, ob Förderziel, Leistungsart, Zeitraum, Stundenumfang, Region und weitere Vorgaben zum ausgewählten Angebot passen. Bei einem AVGS-MAT / 16k-Gutschein muss anschließend / vor Beginn der Maßnahme die schriftliche Freigabe für die konkrete Maßnahme eingeholt werden. 

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Teilnahme verbindlich planen

Erst wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig und passend sind, werden Beginn, Termine und Durchführung verbindlich vereinbart. Bei der privaten Arbeitsvermittlung wird stattdessen vor der beauftragten Vermittlung ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen.

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